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   BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89   

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https://dejure.org/1990,4395
BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89 (https://dejure.org/1990,4395)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89 (https://dejure.org/1990,4395)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1990 - BReg. 1a Z 52/89 (https://dejure.org/1990,4395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Testamentsurkunde über mehrere lose Blätter; Verfügung nur über Erträge des Vermögens, nicht über Vermögen als ganzes; Zweifel über Art und Umfang einer angeordneten Testamentsvollstreckung; Voraussetzungen einer wirksamen letztwilligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 986
  • Rpfleger 1991, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 04.02.1982 - BReg. 1 Z 109/81

    Einziehung eines Erbscheins; Beschränkende Angaben über die Ernennung eines

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Entgegen den insoweit erhobenen Bedenken der weiteren Beschwerde hat das Landgericht auch ohne Rechtsfehler angenommen, daß diese von der Erblasserin niedergelegte Erklärung auf einem ernstlichen Testierwillen beruht (vgl. BayObLGZ 1982, 59/64 m.w.Nachw.) und nicht lediglich der Entwurf für ein Testament oder ein anderes beabsichtigtes Rechtsgeschäft sein sollte.

    Das Landgericht durfte sich daher auf die Vermutung stützen, daß bei Vorliegen eines formgerecht errichteten Testaments der Erblasser dieses Schriftstück als abgeschlossenes Testament behandelt wissen wollte (vgl. BayObLGZ 1982, 59/64 m.w.Nachw.).

    Hierbei sind auch solche Anordnungen zulässig, die zwar den Nachlaß betreffen, aber keine Erbeinsetzung enthalten, wie die Zuwendung eines Vermächtnisses oder die Ernennung eines Testamentsvollstreckers (BayObLGZ 1982, 59/63 m.w.Nachw.).

    Ob der Erblasser im Einzelfall ernstlich eine letztwillige Verfügung hat treffen wollen, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und ist vom Tatrichter im Wege der Auslegung ( § 133 BGB ) unter Heranziehung aller erheblichen, auch außerhalb der Urkunde liegenden Umstände und der allgemeinen Lebenserfahrung zu würdigen (BayObLGZ 1982, 59/64 m.w.Nachw.).

    Ein Erblasser kann den Wirkungskreis des Testamentsvollstreckers nach jeder Richtung beschränken, und zwar auch gegenständlich in der weise, daß ihm die Verwaltung des Nachlasses - ganz oder teilweise - nur hinsichtlich einzelner Nachlaßgegenstände zustehen soll ( § 2208 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BayObLGZ 1982, 59/62 m.w.Nachw., vgl. ferner BGH WM 1990, 1926/1927).

  • BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86

    Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Dies hat die Beteiligte zu 1 letztlich auch anerkannt, so daß ihr insoweit maßgebliches wirtschaftliches Interesse (vgl. BayObLGZ 1986, 489/491 m.w.Nachw.) sich auf den von ihr erstrebten Hälfteanteil an dem verbleibenden und keinen Beschränkungen unterliegenden Nachlaß in Höhe von etwa 600.000 DM begrenzt.
  • BayObLG, 21.11.1989 - BReg. 1a Z 56/89

    Zur Auslegung des Begriffs "weitere Nacherben" in einem notariellen Testament im

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Das ist einhellige Rechtsprechung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; BayObLG MittBayNot 1990, 122/123).
  • BayObLG, 27.10.1986 - BReg. 1 Z 23/86

    Auslegung mehrerer sich ergänzender Testamente

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Das ist einhellige Rechtsprechung (z. B. BayObLGZ 1986, 426/430; BayObLG MittBayNot 1990, 122/123).
  • BayObLG, 01.07.1988 - BReg. 1a Z 1/88

    Weitere Beschwerde der durch Testament zu Erben eingesetzten Leiter eines

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Ein Testament kann aus mehreren nicht verbundenen Blättern bestehen, von denen nur das letzte unterzeichnet sein muß (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 1211/1212 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Die Frage, ob eine Verfügung von Todes wegen eindeutig und damit nicht auslegungsfähig ist oder aber unklar und damit auslegungsbedürftig, ist eine Rechtsfrage, die vom Rechtsbeschwerdegericht nachzuprüfen und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung im Sinn des § 27 FGG anzusehen wäre (vgl. BayObLGZ 1983, 213/218 m.w.Nachw.).
  • BayObLG, 03.05.1990 - BReg. 1a Z 81/89

    Auslegung eines Testaments; Fehlen der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1990 - BReg. 1a Z 52/89
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß ein Ausschließungswille unzweideutig zum Ausdruck gekommen sein muß und daß bei der Annahme einer stillschweigenden Ausschließung Vorsicht geboten ist (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 1156/1157 m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 03.04.2017 - 2 Wx 72/17

    Aufnahme von Testamentsvollstreckung in den Erbschein

    Dies ist der Fall, wenn der Erblasser die Testamentsvollstreckung nicht nur auf bestimmte Gegenstände des Nachlasses beschränkt (vgl. § 2208 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern auch insoweit nur eine beaufsichtigende Testamentsvollstreckung (§ 2208 Abs. 2 BGB) anordnet (BayObLG FamRZ 1991, 986; Bengel/Reimann, Handbuch der Testamentsvollstreckung, 5. Aufl. 2013; Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl. 2012, § 7 Rz. 35).
  • BayObLG, 28.01.1998 - 1Z BR 173/97

    Versterben des Nacherben vor Eintritt des Nacherbfalls

    Vielmehr setzt die Erteilung eines neuen Erbscheins die Einziehung dieses widersprechenden Erbscheins voraus (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 986/988).
  • BayObLG, 07.12.1999 - 1Z BR 127/99

    Abgrenzung von Ersatzerbfolge und Nacherbschaft

    Das Nachlaßgericht hat zwar ausweislich des Beschlußtenors nur über die Einziehung des Erbscheins entschieden, die ihrerseits Voraussetzung für die Erteilung des beantragten anderslautenden Erbscheins war (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1991, 986/988).
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